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Städtische Wasserversorgung

Das städtische Wasserwerk versorgt die Kernstadt von Hilpoltstein und den Großteil seiner Ortsteile mit Trinkwasser.

Bei Fragen zur Abrechnung der Wassergebühren wenden Sie sich bitte an Jacqueline Büttner.

Satzungen zur Wasserversorgung

Wasserabgabesatzung vom 22.02.2024 Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Die Grundgebühr für Wasserzähler mit Dauerdurchfluss bis zu 16 m³/h beträgt 36,00 Euro pro Jahr. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter entnommener Jahreswassermenge 1,45 Euro.

Zu den Gebührensätzen wird der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz (derzeit 7%) hinzugerechnet.

Anträge und Formulare

Kanal- und Wasseranschluss

Auf die Satzung für öffentliche Entwässerungsanlagen der Stadt Hilpoltstein wird hingewiesen. Gem. § 15 Abs. 2 Nr. 6 dürfen insbesondere Grund- und Quellwasser nicht in die öffentliche Entwässerungsanlage (z. B. über eine Drainage) eingeleitet werden.

Wichtige Hinweise:
Der Bauwasseranschluss ist bauseits zu erstellen, hier ist eine Absicherung zum öffentlichen Netz mit einem Systemtrenner BA zwingend erforderlich – Anschlüsse ohne Systemtrenner werden nicht akzeptiert und außer Betrieb genommen.

Arbeiten an der Hausinstallation bzw. an der Wasserleitung im Grundstück dürfen nur durch eingetragene Installateure ausgeführt werden (siehe Liste „Installateurverzeichnis“ auf der Homepage der Stadt Hilpoltstein bzw. Liste im Bauantrag). Sollte Ihr vorgesehener Installateur nicht aufgelistet sein, nehmen Sie bitte vor Baubeginn Kontakt mit dem Wasserwerk auf.

Gartenzähler (2. Wasserzähler) müssen in die Zuleitung zum Gartenhahn im Keller eingebaut werden. Gartenzähler an Außenhähnen werden nicht akzeptiert – siehe Antrag auf 2. Wasserzähler.

Informieren Sie sich bitte beim Wasserwerk, ob wegen der Höhenlage genügend Wasserdruck vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, empfehlen wir den Einbau einer Druckerhöhungsanlage in die Hausinstallation.

Online-Anträge:
Mit Weiterleitung zum Onlineantrag bestätigen Sie, oben genannte Hinweise sowie die Richtlinien für Arbeiten an Wasserhausanschlüssen zur Kenntnis genommen zu haben. Mir ist bekannt, dass nach Abschluss der Arbeiten die Anzeige über die Fertigstellung der Wasserinstallation zu erfolgen hat.

Antrag auf einen Kanal- und Wasseranschluss zum Download
Antrag auf einen zweiten Wasserzähler/Gartenzähler

Wichtige Hinweise:

Gemäß Satzung § 19 der Stadt Hilpoltstein sind die Kosten für den Wasserzähler, deren Montage und der Austausch (alle sechs Jahre) vom Antragsteller zu tragen.

Nach der bauseitigen Montage wird der geeichte Gartenzähler, nach vorheriger Terminabsprache, vom Wasserwerk abgenommen.

Der Wasserzähler muss im Haus in die Zuleitung zum Gartenhahn eingebaut werden –Gartenzähler an Außenhähnen werden nicht akzeptiert. Pro Haus ist nur ein Gartenzähler möglich. Für die ersten 12 m³ jährlich werden ebenfalls Kanalgebühren erhoben.

Online-Antrag:

Mit Weiterleitung zum Onlineantrag bestätigen Sie, oben genannte Hinweise sowie die Richtlinien für Arbeiten an Wasserhausanschlüssen zur Kenntnis genommen zu haben. Mir ist bekannt, dass nach Abschluss der Arbeiten die Anzeige über die Fertigstellung der Wasserinstallation zu erfolgen hat.

Antrag auf einen zweiten Wasserzähler zum Download

Kontakt

Herr Bernhard Kößler
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