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Wasserschutzgebiet Mindorf

Die Stadt Hilpoltstein betreibt zur öffentlichen Trinkwasserversorgung im Gewinnungsgebiet westlich von Mindorf insgesamt noch drei Tiefbrunnen (Brunnen 1 wurde vor Kurzem zurückgebaut). Die Brunnen verfügen über ein rechtskräftig ausgewiesenes, gemeinsames Wasserschutzgebiet. Gemäß dem Alter der Brunnen geht die Ausweisung des betreffenden Wasserschutzgebietes bis in die 1960er Jahre zurück. In den vergangen Jahrzehnten haben sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse und praktischen Anforderungen zur Einhaltung des erforderlichen Grundwasserschutzes weiterentwickelt. Vor diesem Hintergrund und anlässlich des geplanten Ausbaus der Kreisstraße RH25 zwischen den Ortschaften Mindorf und Pyras im Wasserschutzgebiet wird durch die begleitenden Behörden in fachlicher Verbindung mit dem derzeit laufenden wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren der Brunnen Mindorf eine Überprüfung des Wasserschutzgebietes gefordert. Demnach erfüllt der bestehende Wasserschutzgebietsumgriff im Wesentlichen den erforderlichen Grundwasserschutz. Nur im südwestlichen Bereich, wo eine hydraulisch effektive Feuerlettenüberdeckung nicht anzunehmen ist, sollten die Schutzgebietsgrenzen vergrößert werden. 

Wasserschutzgebiet Hilpoltstein Brunnen IV:

Die Stadt Hilpoltstein betreibt zur Wasserversorgung den Brunnen IV in der Nähe zum Auhof. Die Schutzgebietsverordnung aus den 70er Jahren ist laut Landratsamt Roth zu aktualisieren. Aus diesem Grund wurde beim Landratsamt Roth ein Antrag mit Pläne für die Aktualisierung der  Wasserschutzgebietsverordnung zum Schutz des Brunnen HIL – IV für die öffentliche Trinkwasserversorgung gestellt. Die Schutzgebietsgrenzen bleiben nach Möglichkeit unverändert.

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Kontakt

Herr Bernhard Kößler
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