Menü

Meckenhausen - Sindersdorf

Planblatt Erläuterungen

Bürgerentscheide zu Umgehungsstraßen

Ergebnisse der Bürgerentscheide vom 15.November 2015

Bürgerentscheid "Umgehung Hilpoltstein":

Ja-Stimmen:                        2.950                 45,5 %
Nein-Stimmen: 3.535 54,5%

Bürgerentscheid "Umgehung Meckenhausen/Sindersdorf":

Ja-Stimmen:                         3.365                52,5%
Nein-Stimmen:  3.039 47,5%

  

Die Endergebnisse mit den Details aus den einzelnen Stimmbezirken finden Sie hier:

Entstehung

Der Stadtrat von Hilpoltstein hat in seiner Sitzung am 17. September 2015 die am 24. August 2015 eingereichten Bürgerbegehren zum Bau von Umgehungsstraßen für Hilpoltstein und für Meckenhausen/Sindersdorf für zulässig erklärt. Am Sonntag, den 15. November sind nun alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen von Hilpoltstein aufgerufen über die Bürgerentscheide abzustimmen.

Die Bürgerbegehren waren die Folge der Entscheidungen des Stadtrats vom 12. März 2015, den Bau von  Umgehungsstraßen um Hilpoltstein bzw. um die Ortsteile Unterrödel und Meckenhausen mit Sindersdorf, derzeit nicht weiter zu verfolgen.

Informationen der Stadt und der Bürgerinitiativen

Im rechten Teil dieser Seite finden Sie

  • Informationen der Bürgerinitiativen
  • Pläne über mögliche Trassen aus den Machbarkeitsstudien, die der Stadtrat in Auftrag gegeben hat
  • Zahlen aus den offziellen Verkehrszählungen des Freistaats Bayern

Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (BBS Hilpoltstein)

Zur Durchführung der Bürgerentscheide hat der Stadtrat eine Satzung erlassen. Den Text der Satzung können Sie hier abrufen:

Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin schriftlich über die Bürgerentscheide informiert. Nach der Benachrichtigung ist auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich.

So können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen:

  • Sie füllen die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und schicken das Schreiben an die Stadt zurück oder geben es in der Stadtverwaltung persönlich ab.
  • Sie scannen den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code mit Ihrem Smartphone, nach der Eingabe Ihres Namens und Ihres Geburtsdatums können Sie den Antrag online abschicken (schnellste Methode).
  • Sie beantragen die Briefwahl über unser Online-Portal.

Inhalt der Abstimmungen

Fragestellungen in den Bürgerentscheiden:

  • Umgehungsstraße Hilpoltstein:
    Sind Sie dafür, dass die Stadt Hilpoltstein ein Genehmigungs- und Förderverfahren beginnt mit dem Ziel, für die Stadt Hilpoltstein eine Ortsumgehung von der Heidecker Straße bis zur Allersberger Straße im Rahmen eines Sonderbaulastverfahrens zu bauen?

  • Umgehungsstraße Meckenhausen und Sindersdorf:
    Sind Sie dafür, dass die Stadt Hilpoltstein ein Genehmigungs- und Förderverfahren beginnt mit dem Ziel, eine Ortsumgehung von Meckenhausen und Sindersdorf im Rahmen eines Sonderbaulastverfahrens zu bauen?

Hier finden Sie Muster der Stimmzettel für die Abstimmungen. Abgestimmt wird über zwei getrennte Bürgerentscheide, die nicht voneinander abhängig sind.

In den Bürgerentscheiden wird nicht direkt über den Bau der Ortsumgehungen abgestimmt, sondern über die Einleitung jeweils eines Verfahrens zum Bau einer Umgehung für Hilpoltstein und für Meckenhausen. Ein solches Planfeststellungsverfahren dauert vier bis fünf Jahre und soll zum Ergebnis haben, ob, wie und unter welchen weiteren Voraussetzungen der Bau einer Umgehung möglich ist. Mit den Planfeststellungsverfahren werden die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Umgehungsstraßen geschaffen.

Nach Abschluss des Planfeststellungverfahrens wird die Regierung von Mittelfranken je einen Förderbescheid mit dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Fördersatz für den Bau der Umgehungen erlassen. Der Fördersatz für den Bau einer Umgehung im Sonderbaulastverfahren (=Stadt baut die Umgehungsstraße statt des eigentlich zuständigen Straßenbaulastträgers Freistaat Bayern) bestimmt die Höhe des Zuschuss an die Stadt.

Derzeit würde die Höhe der staatlichen Förderung bei rund 80% der förderfähigen Kosten liegen. Die Höhe des Fördersatzes zum Zeitpunkt, an dem die Maßnahmen genehmigt werden, ist heute noch nicht bekannt.

Voraussetzungen für eine Entscheidung bei der Abstimmung

Ein Bürgerentscheid gilt als im Sinne der Fragestellung positiv entschieden, wenn bei der Abstimmung

  • mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben wurden und
  • mehr als 2.048* Wähler mit Ja gestimmt haben.

Wenn eine der beiden Voraussetzungen nicht vorliegt, gilt der Bürgerentscheid als abgelehnt.

*nach Art. 18a Absatz 12 der Bayerischen Gemeindeordnung erforderliche Mindestanzahl von Ja-Stimmen für Hilpoltstein: 20% von derzeit 10.238 Wahlberechtigten = 2.048 Stimmen (Stand 12.11.2015). Die Anzahl der Wahlberechtigten kann sich bis zur Abstimmung noch ändern.

Logo Metropolregion NürnbergLogo Tourismusverband FrankenLogo Landkreis RothLogo Fränkisches SeenlandLogo Digitales AmtLogo Fairtrade Stadt HilpoltsteinLogo Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V.