Ergebnisse der Bürgerentscheide vom 15.November 2015
Bürgerentscheid "Umgehung Hilpoltstein":
Ja-Stimmen: | 2.950 | 45,5 % |
Nein-Stimmen: | 3.535 | 54,5% |
Bürgerentscheid "Umgehung Meckenhausen/Sindersdorf":
Ja-Stimmen: | 3.365 | 52,5% |
Nein-Stimmen: | 3.039 | 47,5% |
Die Endergebnisse mit den Details aus den einzelnen Stimmbezirken finden Sie hier:
Entstehung
Der Stadtrat von Hilpoltstein hat in seiner Sitzung am 17. September 2015 die am 24. August 2015 eingereichten Bürgerbegehren zum Bau von Umgehungsstraßen für Hilpoltstein und für Meckenhausen/Sindersdorf für zulässig erklärt. Am Sonntag, den 15. November sind nun alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen von Hilpoltstein aufgerufen über die Bürgerentscheide abzustimmen.
Die Bürgerbegehren waren die Folge der Entscheidungen des Stadtrats vom 12. März 2015, den Bau von Umgehungsstraßen um Hilpoltstein bzw. um die Ortsteile Unterrödel und Meckenhausen mit Sindersdorf, derzeit nicht weiter zu verfolgen.
Informationen der Stadt und der Bürgerinitiativen
Im rechten Teil dieser Seite finden Sie
Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (BBS Hilpoltstein)
Zur Durchführung der Bürgerentscheide hat der Stadtrat eine Satzung erlassen. Den Text der Satzung können Sie hier abrufen:
Wahlbenachrichtigung und Briefwahl
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin schriftlich über die Bürgerentscheide informiert. Nach der Benachrichtigung ist auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich.
So können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen:
Inhalt der Abstimmungen
Fragestellungen in den Bürgerentscheiden:
Hier finden Sie Muster der Stimmzettel für die Abstimmungen. Abgestimmt wird über zwei getrennte Bürgerentscheide, die nicht voneinander abhängig sind.
In den Bürgerentscheiden wird nicht direkt über den Bau der Ortsumgehungen abgestimmt, sondern über die Einleitung jeweils eines Verfahrens zum Bau einer Umgehung für Hilpoltstein und für Meckenhausen. Ein solches Planfeststellungsverfahren dauert vier bis fünf Jahre und soll zum Ergebnis haben, ob, wie und unter welchen weiteren Voraussetzungen der Bau einer Umgehung möglich ist. Mit den Planfeststellungsverfahren werden die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Umgehungsstraßen geschaffen.
Nach Abschluss des Planfeststellungverfahrens wird die Regierung von Mittelfranken je einen Förderbescheid mit dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Fördersatz für den Bau der Umgehungen erlassen. Der Fördersatz für den Bau einer Umgehung im Sonderbaulastverfahren (=Stadt baut die Umgehungsstraße statt des eigentlich zuständigen Straßenbaulastträgers Freistaat Bayern) bestimmt die Höhe des Zuschuss an die Stadt.
Derzeit würde die Höhe der staatlichen Förderung bei rund 80% der förderfähigen Kosten liegen. Die Höhe des Fördersatzes zum Zeitpunkt, an dem die Maßnahmen genehmigt werden, ist heute noch nicht bekannt.
Voraussetzungen für eine Entscheidung bei der Abstimmung
Ein Bürgerentscheid gilt als im Sinne der Fragestellung positiv entschieden, wenn bei der Abstimmung
Wenn eine der beiden Voraussetzungen nicht vorliegt, gilt der Bürgerentscheid als abgelehnt.
*nach Art. 18a Absatz 12 der Bayerischen Gemeindeordnung erforderliche Mindestanzahl von Ja-Stimmen für Hilpoltstein: 20% von derzeit 10.238 Wahlberechtigten = 2.048 Stimmen (Stand 12.11.2015). Die Anzahl der Wahlberechtigten kann sich bis zur Abstimmung noch ändern.