Das Rathaus gehörte ehedem der Amtsherrschaft. Die Stadt hatte nur Miteigentumsrecht. 1784 pflegte die zuständige Neuburger Pfalz Beratungen zwecks Übergabe. Erst 1793 erfolgte die volle Inbesitznahme auf Erbrecht gegen 100 Gulden Kaufpreis und drei Gulden jährlichen Erbrechtszins, war aber zu dieser Zeit baufällig und wurde mit Quader der verfallenden Burg wieder aufgebaut; 1855 renoviert, Fachwerk mit Mörtel verputzt, erst 1974 durch Stadt und Bürgerschaft wieder freigelegt.
Der mittelalterlich spätgotische Bau war in früherer Zeit in der Tat das Haus der Bürger, nicht nur behördlich, sondern auch gesellschaftlich. Der doppelgadige Bau mit zwei "Böden" im Dachwerk bot Platz für eine Rats- und Gerichtsstube, aber auch für einen Tanzboden und Turnraum. Im Erdgeschoss waren bis 1870 fünf Verkaufsläden mit Sonderrechten zugelassen, die der Stadtkasse mit je 80 Mark zu vergüten waren. Später kamen noch etliche Kramläden dazu. Sie mussten der "Stadtpostexpedition" weichen, da diese vom Gasthaus zur Post ins Rathaus verlegt wurde. Noch bis nach dem zweiten Weltkrieg hatten Löschmaschine samt Zubehör der Freiwilligen Feuerwehr im Erdgeschoss ihre Unterkunft.
Den Rathaussaal schmückt ein großer, kunstvoll aus Eichen-, Nussbaum- und schwarz gebeiztem Birnbaumholz gearbeiteter Schrank von 1613. Erst später wurden ihm die Wappen der Pfalz Neuburg und Hilpoltstein aufgemalt.
Denkmalnummer D-5-76-127-45