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Pass- und Ausweiswesen

Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Digitales Passbild ab 1. Mai

Ab 1. Mai 2025 sind papierbasierte Passbilder für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Bürgerinnen und Bürgern haben die Wahl, das Lichtbild direkt im Bürgerbüro der Stadt Hilpoltstein oder bei einem Fotogeschäft anfertigen lassen.

Um Manipulationen vorzubeugen, müssen Passbilder für hoheitliche Dokumente ab sofort in elektronischer Form über eine gesicherte elektronische Verbindung übermittelt werden.

Im Rathaus II der Stadt Hilpoltstein können entsprechende Passbilder seit April direkt elektronisch aufgenommen und medienbruchfrei weiterverarbeitet  übermittelt werden.

Fragen und Antworten zum neuen Lichtbild für Reisepässe und Personalausweise

Wie funktionieren Anfertigung und Übermittlung im Fotostudio?

Das Fotostudio muss das angefertigte, biometrische Lichtbild in eine gesicherte Cloud hochladen. Sie erhalten dann den Ausdruck eines Codes, mit welchem die Behörde das entsprechende Foto herunterladen und weiterverarbeiten kann. Das Foto kann in ganz Deutschland erstellt werden und muss innerhalb eines halben Jahres abgerufen werden, danach wird es automatisch gelöscht.
Unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ finden Sie ein Fotostudio in Ihrer Nähe.

Was, wenn ich noch ein relativ neues Passbild zuhause habe?

Für Personalausweise, Reisepässe oder elektronische Aufenthaltstitel dürfen diese Bilder nicht mehr verwendet werden. Erlaubt sind sie aber nach wie vor für anderweitige Ausweisdokumente wie z.B. den Angelschein.

Was kostet das Foto in der Behörde?

Die Kosten in Behörden liegen bundeseinheitlich bei 6,00 € zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Ausweisdokuments.

Sollten Sie ausnahmsweise zwei Dokumente – beispielsweise Personalausweis und Reisepass – zeitgleich beantragen wollen, zahlen Sie je Dokument 6,00 € zusätzlich. Sie erhalten keine Kopie oder Ausdruck.

Muss ich bei der Terminvereinbarung etwas beachten?

Bitte vereinbaren Sie vorab online Ihren Termin für die Ausweis- oder Passbeantragung unter www.hilpoltstein.de/onlinetermin/ und wählen Sie dort den entsprechenden Service aus. Angeboten werden Termine entweder mit oder ohne Lichtbilderstellung.

Was gilt es bei Passbildern zu beachten?

Allgemeine Hinweise

Generell muss das Foto bei Beantragung aktuell sein. Das ist es dann, wenn alle wesentlichen individuellen Merkmale des Gesichts wiedergegeben werden.

Weitere Informationen und die aktuelle Fotomustertafel wird auf den Seiten des Bundesinnenministeriums zur Verfügung gestellt.

Frisur und Bartwuchs
  • Haarausfall, Bartwuchs oder Bartstyling: Änderungen des Äußeren führen in der Regel nicht zur Ungültigkeit des Reisedokuments.
  • Frisur: Das Haarstyling hat auf die Feststellung der Identität in der Regel keinen Einfluss, da die Biometrie auf das Gesicht von der Stirn bis zum Kinn abstellt. Besondere Frisuren, die jedoch Teile des Gesichts bedecken, verhindern die Biometrietauglichkeit des Lichtbilds und werden daher zur Beantragung von Pass/Personalausweis abgelehnt.
  • Farbton der Haare: Eine andere Haarfarbe - im Vergleich zur Haarfarbe auf dem Lichtbild im Ausweisdokument - ist das in der Regel unbeachtlich. Wichtig ist, dass die Gesichtszüge auf der Lichtbildaufnahme – d.h. der von den Haaren freigehaltene Gesichtsbereich von der Stirn bis zum Kinn - zum Zeitpunkt der Ausweisbeantragung aktuell sind.
Make-Up
  • Gewöhnliches Make Up ist beim Grenzübertritt in der Regel unproblematisch. Auch kann während einer Reise das Gesicht ungeschminkt sein, während auf dem Lichtbild gewöhnliches Make Up abgebildet ist.
  • Besonderes Make-up, welches Muttermale/Leberflecken, Lachfalten/alterungsbedingte Falten, Narben, örtliche Pigmentstörungen der Haut oder andere sichtbare und dauerhaft vorhandene Merkmale verdeckt, kann das äußere Erscheinungsbild stark verändern.
    Sofern dieses besondere Make-Up auf dem Lichtbild im Ausweisdokument abgebildet und aber das Gesicht zum Reisezeitpunkt/ Grenzübertritt ungeschminkt ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Grenzkontrolle erschwert ist oder aber eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht mehr möglich und das Dokument ungültig und für die geplante Reise untauglich geworden ist. 

Hinweis: Die Entscheidung über die Art und Weise des Make-Up zum Zeitpunkt der Lichtbildaufnahme trifft grundsätzlich die antragstellende Person. Die Regeln zum Thema Make up sind dabei unabhängig vom Geschlecht.

Permanent Make-Up, Tattoos und Implantate

Permanentes Make up, bspw. Tätowierungen und/oder ggf. Implantate im Gesicht und Schädelbereich, verändern das Aussehen dauerhaft und sind daher als individuelle Merkmale des Gesichts zu bewerten. Sie müssen auf der Lichtbildaufnahme im Ausweisdokument enthalten sein.

Neue Vorgaben für Passbilder zum Schutz vor Manipulation und Morphing

Morphing heißt eine Technik, mit der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen werden. Das Ergebnis zeigt die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild. Mit dieser Technik können Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente manipuliert werden.

Diesen Manipulationen soll bei der Beantragung von Personalausweisen und Pässen entgegengewirkt werden. Dadurch sollen zum Beispiel unerlaubte Grenzübertritte verhindert werden. Um das Morphing auszuschließen, werden Lichtbilder für Pässe und Personalausweise ab 1. Mai 2025 ausschließlich digital erstellt und mit einer sicheren Verbindung an das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde geschickt. Das digitale Passbild wird dann auch gleich auf seine Biometrietauglichkeit geprüft.

Zudem kann – falls es einen Verdacht auf einen Missbrauchsfall gibt oder das Lichtbild den rechtlichen Anforderungen nicht genügt - ein neues digitales Lichtbild unter Aufsicht der Behörde erstellt werden. Ein weiterer Termin im Bürgerbüro ist dadurch nicht nötig

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