Die Umzugskartons sind gepackt, die Möbel sind zerlegt und der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben? Unser Umzughelfer führt einige wichtige Punkte auf, die bei einem Umzug auf Sie zukommen können.
- An-, Ab- oder Ummeldung (Wohnung, Kraftfahrzeuge, Gas, Strom, Kindergarten, Schule)
- Post & Rundfunk
- Abfallentsorgung
- Sonstiges
An-, Ab- oder Ummeldung
- Bitte bringen Sie von allen Umziehenden den Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass sowie Geburtsurkunden bzw. das Stammbuch der Familie zur Anmeldung im Einwohnermeldeamt der neuen Wohnsitzgemeinde mit. Die Urkunden können auch nachgereicht werden.
- Für die An-, oder Ummeldung ist die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung erforderlich.
Kraftfahrzeuge
- Zuständige Stelle im Landkreis Roth: Landratsamt Roth Zulassungsstelle, Weinbergweg 1, Tel.: 09171 811-568
Gas, Strom
- An- und Abmeldung, bitte beim jeweiligen Anbieter Änderungen durchgeben
Kindergarten
- An- und Abmeldungen vom Kindergarten: die An- und Abmeldungen erfolgen in den jeweiligen Kindergärten
Schule
- Auskünfte und Anmeldung, bitte melden Sie Ihr Kind bei der bisherigen Schule ab und unmittelbar an der neuen Schule wieder an.
Post & Rundfunk
- Nachsendeantrag stellen: Umzugsservice der Deutschen Post
- Briefkasten und Klingel beschriften
- Telefon-/Internetanschluss beantragen
- Anmeldung der Rundfunk- und Fernsehgebühren: Änderungsformulare erhalten Sie bei Banken, Sparkassen, im Rathaus oder online beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Sonstiges
- Sonstige eventuelle Mitteilungen an Krankenkassen, Sozialleistungsträger und Rentenstelle, Versicherungen, Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Vereine, Zeitungsverlage