Wie allgemein üblich wurde im Rahmen der Erschließungsplanung eine Baugrunduntersuchung in Auftrag gegeben und mittels Rammkernbohrungen durchgeführt.
Im Planungsgebiet steht die Posidonienschiefer-Formation der Schwarzjura-Gruppe („Lias“) an, die aus Ton- und Tonmergelsteinen mit Kalkstein- bis Mergelsteinbänken besteht und durch fossilienreiche graue, mitunter bituminöse Schiefer gekennzeichnet ist. Oberflächennah verwittern die Festgesteine zu Schluffen und Tonen. Die Böden werden als kalkhaltige, tonige Lehme beschrieben.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Aushubboden geogen erhöhte Gehalte an Schwermetallen aufweist. Geogene Belastungen im Boden sind in erster Linie von den geologischen Verhältnissen abhängig und auf natürliche Prozesse und Einflüsse der Umwelt zurückzuführen.
Bei vergleichbaren Standorten in der Umgebung wurden in den anstehenden Tonen des Lias häufig ebenfalls erhöhte Schwermetallgehalte festgestellt. Diese natürlich vorhandenen Belastungen sind zwar gesundheitsunschädlich, führen aber zu höheren Kosten bei der Entsorgung des Bodenaushubs.
Bei den bisher durchgeführten Untersuchungen wurden erhöhte Schwermetallgehalte (Arsen, Cadmium, Kupfer, Nickel, Thallium, Zink, Blei) und erhöhte Organikwerte (Glühverlust, TOC-Gehalt) analysiert.
Hinsichtlich der abfallrechtlichen Einstufung sind die Böden der LAGA-Einbauklasse Z 2, der EPP-Einbauklasse Z 2 und der Deponieklasse DK II bis DK III zuzuordnen, vereinzelt wird die EPP-Klasse Z 1.2 eingehalten.
Die DK II / DK III Zuordnung des Aushubs erfolgt lediglich aufgrund des erhöhten Glühverlusts (GV) sowie dem organischen Kohlenstoffgehalt (TOC).
In Abstimmung mit dem Landratsamt Roth ist trotz der erhöhten Organikwerte (Glühverlust, TOC-Gehalt) eine Einstufung des Baugrubenaushubs als Deponieklasse DK 0 möglich, weil die Kriterien a) bis e) der Deponieverordnung Anhang 3, Nummer 2 eingehalten werden.
Aufgrund der homogenen geologischen Ausgangssituation ist eine pauschale Einstufung des Baugrubenaushubs als Deponieklasse DK 0 ohne weitere Beprobungen der einzelnen Parzellen zulässig. Dem Grundstückserwerber bleibt selbst überlassen, ob er eine zusätzliche Analyse seines Grundstücks/Aushub veranlassen will oder ob er den Aushub als Deponieklasse DK 0 entsorgt.
Die fiktiven Entsorgungsmehrkosten - jedoch ohne Transportkosten - über den gewöhnlichen, geringbelasteten Bodenaushub (Z1.1-Material) hinaus, betragen nach ersten groben Kostenschätzungen pro Parzelle rd. 9.000 € brutto.
Angenommen wurde ein Wohnhaus mit durchschnittlicher Größe einschl. Keller (Aushubtiefe 2,5 Meter).
Hier können Sie das Baugrundgutachten abrufen: