Am 8. Oktober werden die Abgeordneten des Bayerischen Landtags und die Mitglieder der Bezirkstage der sieben bayerischen Bezirke für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Am 8. Oktober werden die Abgeordneten des Bayerischen Landtags und die Mitglieder der Bezirkstage der sieben bayerischen Bezirke für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Auswertung der Ergebnisse in den Wahllokalen beginnt um 18:00 Uhr.
Sie finden die laufend aktualisierten Ergebnisse zu den Wahlen unter
Gewählt wird in den Wahlkreisen (Regierungsbezirken) und in den Stimmkreisen. Alle Wählerinnen und Wähler haben jeweils zwei Stimmen:
Die Mitglieder der Bezirkstage sind ehrenamtlich tätig. Die Wahl ähnelt der Landtagswahl. Auch hier haben Wählerinnen und Wähler jeweils zwei Stimmen, mit denen sie jeweils einer Person ihre Erststimme für das Direktmandat und einer Person oder Liste ihre Zweitstimme geben können. Mit der die Wahl- und Stimmkreise sind identisch mit denen der Landtagswahl.
Um im Wahllokal zu wählen, benötigen Sie neben der Wahlbenachrichtigung, die Sie auf dem Postweg erhalten, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen. Auf der Wahlbenachrichtigung ist zudem Ihr Wahllokal vermerkt.
Falls Sie bis zum 18.09.2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei unserem Wahlamt. Die Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis kann ab Mitte September zu den Öffnungszeiten des Wahlamts erfolgen.
Wer nicht im Wahllokal wählen möchte oder am Wahltag verhindert ist, hat die Möglichkeit, bis zum 6. Oktober 2023, 15:00 Uhr Briefwahlunterlagen für die Landtags- und Bezirkswahl zu beantragen. Die Beantragung kann nur noch persönlich im Wahlamt des Rathauses II, Marktstraße 4 unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Ausweises erfolgen.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen persönlich unter Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung und Ihres Ausweises im Rathaus II, Erdgeschoss, Marktstraße 4, abholen.
Hinweis: Sofern Sie für weitere Personen die Unterlagen abholen möchten, lassen Sie bitte Antrag und Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben.
Stimmabgabe per Briefwahl:
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Für die Landtagswahl muss der Wohnort seit mindestens drei Monaten in Bayern liegen. Für die Bezirkswahl muss der Wohnort außerdem seit mindestens drei Monaten in Mittelfranken liegen.