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Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023

Am 8. Oktober werden die Abgeordneten des Bayerischen Landtags und die Mitglieder der Bezirkstage der sieben bayerischen Bezirke für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

08. Oktober: Ergebnisse zur Landtags- und Bezirkswahl 2023

Die Auswertung der Ergebnisse in den Wahllokalen beginnt um 18:00 Uhr.

Sie finden die laufend aktualisierten Ergebnisse zu den Wahlen unter

Was wird gewählt?

Landtag

Gewählt wird in den Wahlkreisen (Regierungsbezirken) und in den Stimmkreisen. Alle Wählerinnen und Wähler haben jeweils zwei Stimmen:

  • Mit der Erststimme wird eine Bewerberin oder Bewerber im Stimmkreis gewählt (Direktkandidat). Wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt, erhält das Direktmandat. Dadurch ist jeder der 91 bayerischen Stimmkreise im Landtag vertreten.

  • Mit der Zweitstimme wird entweder eine Liste oder eine bestimmte Person auf der Wahlkreisliste gewählt. Insgesamt gibt es sieben Wahlkreise, die den Regierungsbezirken entsprechen. Im Gegensatz zur Bundestagswahl muss nicht zwingend die durch die Parteien selbst festgelegte Reihenfolge gewählt werden. Sie können entweder die Liste wählen oder eine einzelne Person auf der Liste. Dadurch können Sie einzelne Personen "nach oben" wählen.
Bezirkstag

Die Mitglieder der Bezirkstage sind ehrenamtlich tätig. Die Wahl ähnelt der Landtagswahl. Auch hier haben Wählerinnen und Wähler jeweils zwei Stimmen, mit denen sie jeweils einer Person ihre Erststimme für das Direktmandat und einer Person oder Liste ihre Zweitstimme geben können. Mit der die Wahl- und Stimmkreise sind identisch mit denen der Landtagswahl.

Wie wird gewählt?

Wählen im Wahllokal

Um im Wahllokal zu wählen, benötigen Sie neben der Wahlbenachrichtigung, die Sie auf dem Postweg erhalten, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen. Auf der Wahlbenachrichtigung ist zudem Ihr Wahllokal vermerkt.

Falls Sie bis zum 18.09.2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei unserem Wahlamt. Die Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis kann ab Mitte September zu den Öffnungszeiten des Wahlamts erfolgen.

Wählen per Briefwahl

Wer nicht im Wahllokal wählen möchte oder am Wahltag verhindert ist, hat die Möglichkeit, bis zum 6. Oktober 2023, 15:00 Uhr Briefwahlunterlagen für die Landtags- und Bezirkswahl zu beantragen. Die Beantragung kann nur noch persönlich im Wahlamt des Rathauses II, Marktstraße 4 unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Ausweises erfolgen. 

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen persönlich unter Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung und Ihres Ausweises im Rathaus II, Erdgeschoss, Marktstraße 4, abholen.
Hinweis: Sofern Sie für weitere Personen die Unterlagen abholen möchten, lassen Sie bitte Antrag und Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben.

Stimmabgabe per Briefwahl:

  • Bei Briefwahl muss der Wahlbrief mit Stimmzettel und Wahlschein spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr im Rathaus der Stadt Hilpoltstein eingegangen sein.
  • Alle Briefwählerinnen und -wähler bittet die Stadt, ab Mittwoch, den 4. Oktober auf postalischen Versand zu verzichten und den Wahlbrief idealerweise direkt in einen der Rathausbriefkästen einzuwerfen, um die rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Für die Landtagswahl muss der Wohnort seit mindestens drei Monaten in Bayern liegen. Für die Bezirkswahl muss der Wohnort außerdem seit mindestens drei Monaten in Mittelfranken liegen.

Informationen für Wahlhelfer/innen

Wahltrainer Briefwahl Wahltrainer Urnenwahl

Kontakt

Frau Corinna Pfisterer-Bauz
Frau Katharina Lachner
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