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Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

Der ILE-Zusammenschluss Jura-Rothsee ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Logo der ILE Jura-Rothsee mit Slogan "Der starke Süden"

Der ILE-Zusammenschluss Jura-Rothsee beabsichtigt für das Jahr 2022 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Mittelfranken die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

FÖRDERGEGENSTAND:

Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

TERMINE:      

  • Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 31.01.2022
  • Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2022

Alle Informationen zu Vorsaussetzungen, Bedingungen, Antragsberechtigung sowie Art und Umfang der Förderung finden Sie im Förderaufruf zum Download.

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