Aufgrund einer Vielzahl von Flächenanfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Hilpoltstein, hat der Stadtrat allgemeingültige Richtlinien erlassen, die bei Errichtung einer Photovoltaikanlage grundsätzlich zu beachten sind.
Erst wenn die Voraussetzungen der Richtlinien erfüllt sind, wird die Fläche anhand einer Wertungsmatrix im Bauausschuss bewertet und beurteilt.
Hierbei wurden folgende Kriterien festgelegt:
- Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
- Härtefallpotential für heimische Landwirtschaft
- Agrophotovoltaik vorgesehen
- Bürgerbeteiligung möglich
Bei einer Mindestpunktzahl wird die Flächen möglicherweise zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens beschlossen. Zu beachten ist jedoch, dass der Stadt Hilpoltstein die Auswahl der Flächen aufgrund der Planungshoheit selbst überlassen ist und kein Anspruch auf ein entsprechendes Bauleitplanverfahren besteht.