Zum 3. April wurden zahlreiche Einschränkungen aufgehoben.
Dennoch schließen wir uns der Empfehlung an, die bekannten Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis weiterhin umzusetzen. Insbesondere betrifft die Empfehlung die Einhaltung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer bzw. FFP2-Masken und die Umsetzung und Einhaltung freiwilliger Hygienekonzepte.