Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und deren gesetzgebendes Organ. Er wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt.
Gewählt wird in den Wahlkreisen. Alle Wählerinnen und Wähler haben jeweils zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wird eine Bewerberin oder Bewerber im Wahlkreis gewählt (Direktkandidat/in). Wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt, erhält das Direktmandat und zieht in den Bundestag ein, sofern die Partei insgesamt genügend Zweitstimmen erhält. Ein automatischer Einzug ist sei der Wahlrechtsreform nicht mehr gegeben.
Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zweitstimme bestimmt seit der Wahlrechtsreform allein, wie viele Sitze jede Partei im Bundestag erhält. Die Verteilung untergliedert sich in Oberverteilung (Anzahl an Sitzen einer Partei bundesweit) und Unterverteilung (Verteilung der Sitze auf die Landeslisten). Dabei haben Direktkandidat/innen Vorrang.
Um im Wahllokal zu wählen, benötigen Sie neben der Wahlbenachrichtigung, die Sie auf dem Postweg erhalten, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Auf der Wahlbenachrichtigung ist zudem Ihr Wahllokal vermerkt.
Ab Montag, den 3. Februar 2025, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Eine persönliche Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, 10. Februar 2025 möglich.
Wer nicht im Wahllokal wählen möchte oder am Wahltag verhindert ist, hat die Möglichkeit, bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl zu beantragen. Die Beantragung kann ab Dienstag, 18.02.2025 nur noch persönlich im Wahlamt des Rathauses II, Marktstraße 4 unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Ausweises erfolgen.
Hinweis: Sofern Sie für weitere Personen die Unterlagen abholen möchten, lassen Sie bitte Antrag und Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben.
Beantragung der Briefwahl:
Beantragung mittels QR-Code:
Durch das Einscannen des auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR-Codes können ab Montag dem 3. Februar 2025 bis spätestens 17. Februar 2025 die Wahlunterlagen beantragt werden. Diese Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg nach Hause zugestellt.
Beantragung per E-Mail / Fax:
Unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Wohnanschrift ist eine Beantragung auch per Mail oder Fax möglich. Bei abweichender Zustelladresse, ist diese anzugeben.
Beantragung über die Wahlbenachrichtigung:
Auf der Rückseite jeder Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Bürgerservice im Original vorliegt, werden die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller zugestellt. Der Antrag kann in einen der Hausbriefkästen der Stadt Hilpoltstein eingeworfen werden.
Persönliche Vorsprache:
Eine persönliche Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, 10. Februar 2025 bis einschließlich Freitag, 21. Februar 2025 (15:00 Uhr) im Bürgerservice der Stadt Hilpoltstein, Marktstraße 4, Zimmer 001 , 002 und 006 möglich. Bitte bringen Sie hierzu die Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht, Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben.
Stimmabgabe per Briefwahl:
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des Wahlkreises, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
teilnehmen.
Hilpoltstein liegt im Wahlkreis 245.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Für die Bundestagswahl muss der Wohnort seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland liegen. Für Auslandsdeutsche gelten gesonderte Regelungen
Das Wahlrecht steht zudem dauerhaft im Ausland lebenden Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie
Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, bei der Gemeindeverwaltung der letzten gemeldeten Hauptwohnung im Inland, stellen.
Anträge zum Download: