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Stadt Hilpoltstein informiert: Dürfen Hunde ohne Leine in den Wald?

Walter angeleint auf der Wiese

Meldung vom 12. Februar 2025

Immer wieder kommt es auch in den Wäldern um Hilpoltstein zu frei umherlaufenden Hunden, die Wildtiere hetzen oder reißen. Die Stadt Hilpoltstein klärt über die rechtlichen Aspekte auf.

Grundsätzlich ist nicht verboten, Hunde auch im Wald abzuleinen, vorausgesetzt, der Halter hat die Situation im Griff. Schwierig wird es dann, wenn etwas passiert. Wer auf Nummer sicher gehen will, bricht zur entspannten Gassirunde im Wald mit angeleintem Hund auf. Wer das nicht möchte, sollte die folgenden Aspekte beherzigen.

1. Waldgebiete sind in der Regel auch Jagdreviere!

Das hat zur Konsequenz, dass in Waldgebieten wie auch auf dem freien Feld gilt: Wer Hunde in einem Jagdrevier „unbeaufsichtigt“ frei laufen lässt, begeht nach dem Bayerischem Jagdgesetz eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Der Hund muss immer im Einflussbereich des Halters, abrufbar und in dessen Nähe sein. Streifzüge meterweit neben den Wegen sind tabu.

2. Brut- und Setzzeiten beachten

Außerdem sollten Hundebesitzer auf die Brut- und Setzzeiten der Wildtiere von Anfang März bis Mitte Juli Rücksicht nehmen. Zwar gilt keine generelle Leinenpflicht, im Bestand gefährdete oder bedrohte Wildarten sollten keinesfalls an ihren Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten gestört werden. Zudem sind Wildtiere nach dem kräftezehrenden Winter im Frühjahr zumeist noch geschwächt. Auch ohne Riss kann der Stress einer Hetzjagd fatale Konsequenzen für sie haben.

3. Schadensersatzansprüche der Revierjäger

Tötet ein freilaufender Hund ein Wildtier, kann der Revierjäger den Hundehalter gegebenenfalls auf Schadensersatz verklagen. Sollte der Hundehalter seinen Hund bewusst zur illegalen Jagd eingesetzt haben, droht laut Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

4. Sicherheit der Hunde

In Einzelfällen dürften Jäger wildernde Hunde erschießen. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: So muss der Hund ohne Halter unterwegs sein. Er muss bereits Fährte aufgenommen haben und tatsächlich in der Lage sein, das Wildtier zu verletzen. Zugegeben, es kommt selten vor. Viel häufiger verlieren Hunde die Orientierung nach einer Jagd oder laufen dabei in den Straßenverkehr.

Die Stadt Hilpoltstein bittet daher alle Hundehalter um Rücksichtnahme und Einhaltung der Empfehlungen – für die Sicherheit des Wildtierbestands und die der eigenen Vierbeiner.

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Antrag auf Briefwahl

Unterlagen können nur noch Donnerstag, 14 bis 18 Uhr oder Freitag von 7:30 - 15 Uhr persönlich beantragt werden.