Meldung vom 19. Dezember 2024
Für zur Bundestagswahl 2025 zugelassene Parteien stehen ab dem 11. Januar 2025 mehrere Plakatierungsmöglichkeiten zur Wahlwerbung zur Verfügung.
Regelung für Hilpoltstein und Ortsteile
In Hilpoltstein, Hofstetten und Meckenhausen werden vom städtischen Bauhof insgesamt 11 Plakatwände aufgestellt. Dies hat zur Folge, dass in der Kernstadt Hilpoltstein sowie den beiden Ortsteilen Meckenhausen und Hofstetten ausschließlich an den hierfür aufgestellten Plakatwänden Wahlplakate im DIN A1-Format aufgehängt werden dürfen.
Sowohl in Hofstetten am Kreisverkehr als auch in der Allersberger Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte darf beidseitig plakatiert werden. Damit stehen jeder Partei, die im Hilpoltsteiner Stadtgebiet plakatieren möchte, mindestens 13 Plakatflächen im Format DIN A1 zur Verfügung.
In allen anderen Hilpoltsteiner Ortsteilen ohne Plakatwände dürfen Parteien mit bis zu zwei DIN A1-Wahlplakaten pro Ortschaft werben.
Großplakate sind grundsätzlich nicht zulässig und werden kostenpflichtig entfernt.
Anmeldung für Plakatwände und Plakatierbeginn
Bei Interesse für Flächen an Plakatwänden können sich die Parteien direkt beim Ordnungsamt melden. Bitte teilen Sie uns bis spätestens 10. Januar 2025 per Mail an amt3@hilpoltstein.de mit, ob und wie viele Plakatflächen Sie nutzen möchten.
Mit der Plakatierung darf frühestens am 11. Januar 2025 begonnen werden.