Meldung vom 04. April 2025
Die Stadt Hilpoltstein möchte für die verstorbenen Mitmenschen einen würdigen Bestattungsort schaffen und den Hinterbliebenen eine tröstende Umgebung bieten. Im Zentrum steht dabei, die Friedhöfe als Ort der Erinnerung und der Ruhe zu gestalten. In diesem Zusammenhang und im Sinne eines einheitlichen Erscheinungsbilds bittet die Stadt die Grabbesitzer, die folgenden Vorgaben einzuhalten.
Entfernen von Splitt und Kieselsteinen
An mehreren Grabstellen wurde auf der Bodenfläche um das Grab Splitt und Kieselsteine aufgetragen. Aufgrund der Einheitlichkeit und damit die Mäharbeiten nicht behindert werden, bittet die Stadt Hilpoltstein dies zu unterlassen und bereits vorhandenen Splitt und Kieselsteine bis zum 31. Mai 2025 zu beseitigen.
Die Abstandsflächen zwischen den Gräbern und den Grabreihen sollen ausschließlich mit Humus bedeckt sein und als Rasenfläche dienen. Gras darf hier gerne angesät werden. Die Stadt hat hierfür Humus bereitgestellt, der sich bei der Friedhofsmauer in der Nähe des Parkplatzes an der Nibelungenstraße befindet. Der Humus darf auch dazu verwendet werden, Unebenheiten aufzufüllen und lockere Gehwegplatten zu unterfüttern. Die Stadt Hilpoltstein weist darauf hin, dass die Abstandsfläche um die Grabstelle von den Besitzern zu pflegen ist.
Entfernen von Gegenständen zur Grabpflege
Ferner bittet die Stadt alle Grabbesitzer darum, Gegenstände zur Grabpflege, die an den Hecken des Friedhofs oder hinter den Grabsteinen deponiert wurden, unverzüglich zu entfernen, um Gefahren im Rahmen der Mäharbeiten abzuwenden.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe und Unterstützung.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 09174/978-305 gerne zur Verfügung.