Meldung vom 19. Dezember 2024
Ab Montag, den 3. Februar 2025, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen.Eine persönliche Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, 10. Februar 2025 möglich.
Wer nicht im Wahllokal wählen möchte oder am Wahltag verhindert ist, hat die Möglichkeit, bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl zu beantragen. Die Beantragung kann ab Dienstag, 18.02.2025 nur noch persönlich im Wahlamt des Rathauses II, Marktstraße 4 unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Ausweises erfolgen.
Hinweis: Sofern Sie für weitere Personen die Unterlagen abholen möchten, lassen Sie bitte Antrag und Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben.
Beantragung der Briefwahl:
- Beantragung mittels QR-Code:
Durch das Einscannen des auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR-Codes können ab Montag dem 3. Februar 2025 bis spätestens 17. Februar 2025 die Wahlunterlagen beantragt werden. Diese Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg nach Hause zugestellt. - Beantragung per E-Mail / Fax:
Unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Wohnanschrift ist eine Beantragung auch per Mail oder Fax möglich. Bei abweichender Zustelladresse, ist diese anzugeben. - Beantragung über die Wahlbenachrichtigung:
Auf der Rückseite jeder Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Bürgerservice im Original vorliegt, werden die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller zugestellt. Der Antrag kann in einen der Hausbriefkästen der Stadt Hilpoltstein eingeworfen werden. - Persönliche Vorsprache:
Eine persönliche Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, 10. Februar 2025 bis einschließlich Freitag, 21. Februar 2025 (15:00 Uhr) im Bürgerservice der Stadt Hilpoltstein, Marktstraße 4, Zimmer 001 , 002 und 006 möglich. Bitte bringen Sie hierzu die Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht, Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben.
Stimmabgabe per Briefwahl:
- Bei Briefwahl muss der Wahlbrief mit Stimmzettel und Wahlschein spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr im Rathaus der Stadt Hilpoltstein eingegangen sein.
- Alle Briefwählerinnen und -wähler bittet die Stadt, ab Mittwoch, den 19. Februar 2025, auf postalischen Versand zu verzichten und den Wahlbrief direkt in einen der Rathausbriefkästen einzuwerfen, um die rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten.