Meldung vom 09. Dezember 2024
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre 340 v.H.
- für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre 340 v.H.
Hier finden Sie die aktuelle Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Hilpoltstein (Hebesatzsatzung) zum Download