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Baum- und Strauchbewuchs/Sicherung der Gehbahnen im Winter

Meldung vom 21. Januar 2025

Beseitigung von überhängendem Baum- und Strauchbewuchs  

Die Stadtverwaltung Hilpoltstein bittet alle Eigentümer und Mieter von Grundstücken, ihre Sträucher, Bäume und Hecken so weit zurück zu schneiden, dass diese den öffentlichen Verkehrsraum nicht behindern. Nach den gesetzlichen Regelungen sind Geh- und Radwege in der gesamten Breite sowie in einer Höhe von mindestens  2,5 Metern und Fahrbahnen seitlich mindestens 0,5 Meter sowie in einer Höhe von mindestens 4,5 Metern von Bewuchs freizuhalten. Dies dient in erster Linie der Sicherheit der Fußgänger, die dann nicht auf die Straße ausweichen müssen. Auch Straßenschilder und Lampen müssen von Bewuchs freigehalten und regelmäßig ausgeschnitten werden.

Ferner weisen wir darauf hin, dass die Gehwege nach der städtischen Straßenreinigungsverordnung sauber zu halten und insbesondere Gras und Unkraut zu entfernen sind. Die regelmäßige Entfernung des Unkrautes verhindert kostenaufwendige Unterhaltsmaßnahmen oder gar Komplettsanierungen.

Sicherung der Gehbahnen im Winter.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass im Winter eine Sicherungspflicht der Gehbahnen besteht. Die Sicherungsfläche ist an Werktagen ab 6.30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif-, und Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren von Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.  Bitte halten Sie die Gehbahnen frei, damit niemand zu Schaden kommt. Vielen Dank.

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