Menü

Allgemeinverfügung zum Brauchtumsumzug am 2. Februar 2025

Brauchtumsumzug Fasching

Meldung vom 27. Januar 2025

Die Stadt Hilpoltstein erlässt als Sicherheitsbehörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit folgende Allgemeinverfügung

  1. Den Besuchern des Brauchtumsumzugs entlang der Straße Am Stadtweiher, Zwingerstraße, Marktstraße, Siegertstraße, Christoph-Sturm-Straße wird während der Veranstaltung am 02.02.2025 von 13.30 Uhr bis 18 Uhr sowie jeweils zwei Stunden davor und danach beim Betreten der vorgenannten Veranstaltungsorte untersagt:
    1.1 Alkoholische Getränke jeglicher Art mitzubringen.
    1.2. Schankgefäße und Getränkebehälter (z.B. Bierkrüge, Flaschen, Dosen) mitzubringen und mitzuführen.
    1.3. Alkoholische Getränke außerhalb des Bewirtungsbereiches zu sich zu nehmen.

  2. In dem in der Anlage gelb markierten öffentlichen und öffentlich zugänglichen Bereich (erweiterter Schutzbereich) wird während des Brauchtumsumzugs am 02.02.2025 in der Zeit von 13.30 bis 20 Uhr untersagt:
    2.1. Alkoholische Getränke jeglicher Art außerhalb von Gaststättenbetrieben oder im nahen Umfeld gestatteter mobiler Verkaufsstände mitzuführen und/oder zu konsumieren.
    2.2. Schankgefäße und Getränkebehälter (z.B. Bierkrüge, Flaschen, Dosen) außerhalb von Gaststättenbetrieben oder im nahen Umfeld gestatteter mobiler Verkaufsstände mitzuführen.

  3. Der vorgenannte Personenkreis hat bei dem Verdacht eines Verstoßes gegen Nr. 1 und 2 eine Durchsuchung durch von der Stadt Hilpoltstein beauftragte Personen oder durch die Polizei zu dulden. Taschen- und Rucksackkontrollen können auch im unbegründeten Fall vom Sicherheitspersonal durchgeführt werden.

  4. Im Falle eines Verstoßes erfolgt die Wegnahme der unter Nr. 1 und 2 benannten Gegenstände bzw. die Unterbindung des Verstoßes durch unmittelbaren Zwang, Sicherstellung und Vernichtung.

  5. Die sofortige Vollziehung der vorstehenden Nrn. 1 – 4 wird angeordnet.

  6. Kosten für die Verfügung werden nicht erhoben.

  7. Diese Allgemeinverfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gemacht.
Logo Metropolregion NürnbergLogo Tourismusverband FrankenLogo Landkreis RothLogo Fränkisches SeenlandLogo Digitales AmtLogo Fairtrade Stadt HilpoltsteinLogo Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V.

Persönliche Abholung von Briefwahlunterlagen ab 10.02. möglich