Meldung vom 27. Januar 2025
Die Stadt Hilpoltstein erlässt als Sicherheitsbehörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit folgende Allgemeinverfügung
- Den Besuchern des Brauchtumsumzugs entlang der Straße Am Stadtweiher, Zwingerstraße, Marktstraße, Siegertstraße, Christoph-Sturm-Straße wird während der Veranstaltung am 02.02.2025 von 13.30 Uhr bis 18 Uhr sowie jeweils zwei Stunden davor und danach beim Betreten der vorgenannten Veranstaltungsorte untersagt:
1.1 Alkoholische Getränke jeglicher Art mitzubringen.
1.2. Schankgefäße und Getränkebehälter (z.B. Bierkrüge, Flaschen, Dosen) mitzubringen und mitzuführen.
1.3. Alkoholische Getränke außerhalb des Bewirtungsbereiches zu sich zu nehmen. - In dem in der Anlage gelb markierten öffentlichen und öffentlich zugänglichen Bereich (erweiterter Schutzbereich) wird während des Brauchtumsumzugs am 02.02.2025 in der Zeit von 13.30 bis 20 Uhr untersagt:
2.1. Alkoholische Getränke jeglicher Art außerhalb von Gaststättenbetrieben oder im nahen Umfeld gestatteter mobiler Verkaufsstände mitzuführen und/oder zu konsumieren.
2.2. Schankgefäße und Getränkebehälter (z.B. Bierkrüge, Flaschen, Dosen) außerhalb von Gaststättenbetrieben oder im nahen Umfeld gestatteter mobiler Verkaufsstände mitzuführen. - Der vorgenannte Personenkreis hat bei dem Verdacht eines Verstoßes gegen Nr. 1 und 2 eine Durchsuchung durch von der Stadt Hilpoltstein beauftragte Personen oder durch die Polizei zu dulden. Taschen- und Rucksackkontrollen können auch im unbegründeten Fall vom Sicherheitspersonal durchgeführt werden.
- Im Falle eines Verstoßes erfolgt die Wegnahme der unter Nr. 1 und 2 benannten Gegenstände bzw. die Unterbindung des Verstoßes durch unmittelbaren Zwang, Sicherstellung und Vernichtung.
- Die sofortige Vollziehung der vorstehenden Nrn. 1 – 4 wird angeordnet.
- Kosten für die Verfügung werden nicht erhoben.
- Diese Allgemeinverfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gemacht.